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Gesetze, die eine Arbeitnehmerin und ihr ungeborenes Kind schützen wie das Verbot von Mehr-, Nachts- und Feiertagsarbeit, gelten für Selbstständige nicht.(Bildquelle: dusanpetkovic1/stock.adobe.com)
Geld und Recht

Schwanger: Keine Hilfe für den Betrieb

Eine schwangere Unternehmerin ist nicht nur in anderen Umständen. Sie hat ein großes Problem: Wenn sie ihren Betrieb als KG führt, steht ihr dafür keine Betriebshilfe zu. Eine junge Landwirtin berichtet.

Nachts 120 kg schwere Mastschweine verladen oder bei der abendlichen Kontrolle dem kranken 40-kg-Ferkel hinterherrennen, um ihm eine Injektion zu verpassen. Auch stirbt mal ein Schwein, das dann aus der Bucht geholt werden muss: Es gibt Arbeiten, die...

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