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Pflanze

Mindestbodenbedeckung auch im Herbst 2024

Die GLÖZ-Regeln für die Fruchtfolge (GLÖZ 7) und die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) gelten im Herbst 2024 noch einmal unverändert. Erst ab Januar 2025 treten die Lockerungen, die die Bundesregierung mit den Ländern vereinbart hat, in Kraft. Das bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber dem Wochenblatt.

Das bedeutet konkret, dass beim Fruchtwechsel nach GLÖZ 7 die Zwischenfrüchte vor dem 15. Oktober 2024 ausgesät und mindestens bis 31. Dezember 2024 auf der Fläche sein müssen. Bei der Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6 gilt weiterhin der 15. November...

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